Gut geplant ist halb gebaut

Rechtsanwälte Hufer Architektenrecht – Recht für Architekten

Architektenrecht

Im Baurecht kommen vielfältige rechtliche Regelungen aus den Gebieten des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts zum Tragen. Privates und öffentliches Baurecht sind auch für Architekten nicht immer leicht zu durchschauen. 

Das deutsche Baurecht verfügt über eine hohe Regelungsdichte und setzt daher ein großes Maß an juristischem Know-How voraus. Ebenso muss jeder beratende Anwalt ein hohes Maß an technischem Verständnis mitbringen, um die Herausforderungen in die Entwicklung von passenden Lösungen für ihre Rechtsprobleme einfließen zu lassen.  Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen dieser Rechtsgebiete. Auch bei der Projektsteuerung agieren wir in Ihrem Auftrag, von der Abwehr oder der Durchsetzung von Zahlungsforderungen (Werklohn, Schadenersatz) bis zur Haftung der Baubeteiligten. 

Wir sind spezialisiert auf die Geltendmachung von Honorarforderungen und die Architektenhaftung. Dazu greifen wir auf einen großen Erfahrungsschatz im Vergaberecht zurück.  

Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:
Architektenhaftung, Abschlagszahlungen, Honorarforderung, Vergaberecht, Bauplanungsrecht, Bauleitplanung

HUFER Rechtsanwälte Partnergesellschaft Hamburg | Holstenwall 7 | 20355 Hamburg | Fon (040) 284 10 27 30 | Fax (040) 284 10 27 40

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