Mietrecht Hamburg
Mieten – Beratung hilft Streit vermeiden
Mietverhältnisse sind langfristig angelegt. Streitigkeiten müssen sensibel und mit großem Verhandlungsgeschick beigelegt werden.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Die spezifizierte Vertragsgestaltung ist der Ausgangspunkt eines langjährigen und wirtschaftlich orientierten Mitverhältnisses. Es sind eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zu beachten, die späteren Streit vermeiden helfen. So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann das Mietobjekt mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten - gerichtlichen oder außergerichtlichen.
Wichtige Themen rund ums Mietverhältnis
- Mietvertrag - Gestaltung und Beratung
- Mieterhöhung
- Mängel an der Mietsache (Schallschutz, Raumklima, Feuchtigkeit)
- Kündigung
- Preisklauseln
